Beglaubigung

Viele Dokumente können im Rechtsverkehr nur dann eingesetzt werden, wenn sie notariell beglaubigt sind. Als Notar bestätige ich, dass eine Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt (Abschriftsbeglaubigung) oder dass eine bestimmte Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat (Unterschriftsbeglaubigung).

Falls ein notariell beglaubigtes Dokument im Ausland verwendet werden soll, kann eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich sein. Das hierfür notwendige Verfahren leiten mein Team und ich gerne für Sie in die Wege.

Online-Formulare

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Angaben in eines unserer Online-Formulare einzugeben. Dabei können Sie wählen: Sollen Ihre Angaben einen gemeinsamen Besprechungstermin vorbereiten oder möchten Sie direkt den Entwurf einer Urkunde anfordern?

Notar Dr. Krauss

Gemeinsam mit meinem erfahrenen Team berate ich Sie in allen notariellen Bereichen. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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