Notarassessor Dr. Magnus Bleifeld

als Notariatsverwalter anstelle des Notars Dietmar Berger in Goch

Beispielrechnungen: Guter Rat muss nicht teuer sein

Notarielle Urkunden haben häufig handfeste Kostenvorteile:  So ersetzt das vom Notar beur­kun­dete Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein. Der Erbschein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Tes­taments durch den Notar. Dabei erteilen wir Notare nicht nur professionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen, sondern errichten darüber eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweiskraft. So wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall aufgefunden wird.

Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beurkundung durch den Notar kommt. Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.

Auf notar.de, dem Informationsportal der Bundesnotarkammer, finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können. Die dort aufgeführten Berechnungsbeispiele erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zusam­mengestel­lte Fallkonstellationen. Aus versehentlichen Fehlern in den Berech­nungs­bei­spielen können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bundes­notar­kammer keine Ansprüche hergeleitet werden.