Notarassessor Dr. Magnus Bleifeld

als Notariatsverwalter anstelle des Notars Dietmar Berger in Goch

Streitvermeidung, Schlichtung & Mediation

Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinandersetzung oder notarielle Vermittlung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Die Einschaltung des Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen.
Wir Notare sind als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vor­sor­genden Rechtspflege tätig. Durch unsere betreuende und beratende Funktion helfen wir in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer ein­ver­nehm­lichen Lösung beizulegen. Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, können wir Notare aufgrund unserer unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie unserer Fachkunde als Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Durch die Einschaltung eines Notars werden so langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden.

Bei Vertragsschlüssen kommen Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages oft gar nicht erst auf, weil Notare als professionelle Berater von vornherein beteiligt sind - bei der Beratung, der Erstellung von Entwürfen, dem eigentlichen Ver­trags­schluss (Beurkundung) und der Abwicklung (Vollzug). In all diesen Phasen sind wir Notare, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen beider Parteien verpflichtet.

Aufgrund unserer gesetzlichen Stellung als unabhängige und unparteiische Betreuer der Beteiligten achten wir auf einen gerechten Interes­sen­saus­gleich aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beur­kundungs­gesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusam­men­hang mit dem Ver­trags­schluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Voll­streckungs­titel erspart sie den Gang zum Gericht.

Vier Vorteile der notariellen Schlichtung stechen besonders hervor:

Aber auch in allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein Schlichtungsverfahren, eine sog. Mediation, durchgeführt werden. Der Notar hilft unparteiisch, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Sofern die Beteiligten dies wünschen, formuliert er die Einigung in rechtlich eindeutiger Weise und kümmert sich um deren praktischen Vollzug. So ist der Erfolg der Schlichtung auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gesichert.

Um dem schlichtenden Notar sowie den Schlichtungsparteien einen Leitfaden für den förmlichen Ablauf eines Schlichtungsverfahrens an die Hand zu geben, hat die Bundesnotarkammer eine Güteordnung beschlossen.